LKW Kranmontage

LKW Ladekran

5070Kg bei 2,60m

1510Kg bei 8,15m Auslage

Wir verladen alles, was auf unseren Lkw/Anhänger passt. Zum Beispiel Pkws, SUV, Unfallwagen, Wohnmobile, Landmaschinen, Baumaschinen, Industriemaschinen, Pellets, Holz, etc.

HINWEIS ZUR VERLADUNG:
Das Be- und Entladen wird von uns durch Fachkundige selbst durchgeführt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maschinen und Gerätschaften fahrfähig sind bzw. dass eine Verladung durch den Lkw-Kran möglich ist. Die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ladung muss von Ihnen sichergestellt sein.

Wir können folgende Abmaße/Gewichte mit unserem Abschleppwagen/Anhänger transportieren:
Breite: 240cm; Länge: 540cm (bis 100 km von Verladestelle kann die Ladung 840 cm betragen)
max. Güter-Gewicht: 3.950Kg
Ladekran: bei 2,60 m 5.070 kg, bei 8,15 m 1.510 kg

Folgende Abmaße/Gewichte können von uns mit dem Tieflader/Dreiseitenkipper transportiert werden:
Breite: 228cm; Länge: 450cm (bis 100km von Verladestelle kann die Ladung 750cm betragen)
max. Güter-Gewicht: 7.800 kg

Für eine unverbindliche Angebotserstellung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

Länge x Breite x Höhe sowie das Eigengewicht (max. bis zu einem Gewicht von 7,8 t)
Abhol- und Lieferadresse mit PLZ und Straße
sowie Name, Anschrift, Telefonnummer zwecks Rückruf/Rückfragen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir ohne diese Angaben kein Angebot erstellen.

Bei Einzeltransporten kommt immer das Rundstrecken Prinzip zu tragen. Kalkuliert wird von uns dann folgende Strecke:

35117 Münchhausen – Ladeadresse – Entladeadresse – 35117 Münchhausen.

Die gefahrenen Kilometer werden komplett abgerechnet!

Wir sind eine inhabergeführte deutsche Firma mit Sitz in 35117 Münchhausen und verfügen über alle im Güterkraftverkehr notwendigen Lizenzen (EU Gemeinschaftslizenz) und Versicherungen (Güterschadenhaftpflichtversicherung, je Schadenereignis beträgt die Höchsthaftungssumme 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) = ca. 10,00 EUR je Kilogramm Fracht.).

HINWEIS:

Jeder Auftraggeber ist verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass das Transportunternehmen, was von ihm beauftragt wird, über eine „GÜLTIGE“ Transportversicherung und eine „GÜLTIGE EU-LIZENZ“ verfügt , sofern er Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5t. einschließlich Anhänger (auch Pkw-Gespanne!) überschreitet.

Sollte der Unternehmer NICHT im Besitz einer EU-Lizenz sowie die dafür vorhandene Transportversicherung sein , so verschafft er sich einen Wettbewerbsvorteil (SCHWARZARBEIT). Bei einer Fahrzeugkontrolle durch die BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) oder der Polizei wird dieses Vergehen dann strafrechtlich verfolgt und wird – was viele nicht wissen – auch für den Auftraggeber Folgen haben.